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   LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2020 - 19 Sa 1349/19   

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https://dejure.org/2020,55560
LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2020 - 19 Sa 1349/19 (https://dejure.org/2020,55560)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.03.2020 - 19 Sa 1349/19 (https://dejure.org/2020,55560)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. März 2020 - 19 Sa 1349/19 (https://dejure.org/2020,55560)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Kein Eingruppierungsanspruch für Sachbearbeiter des Bereichs Vollstreckungen des Landes Andere Bedeutung von selbstständiger Leistung im Tarifsinn als selbstständiges Arbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kein Eingruppierungsanspruch für Sachbearbeiter des Bereichs Vollstreckungen des Landes; Andere Bedeutung von selbstständiger Leistung im Tarifsinn als selbstständiges Arbeiten

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 166/08

    Eingruppierung eines Schleusenaufsehers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2020 - 19 Sa 1349/19
    Es bedarf des Vorliegens selbständiger Leistungen im Sinne einer Gedankenarbeit verbunden mit Abwägungsprozessen, die hinsichtlich des einzuschlagenden Weges, insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses eine eigene Beurteilung und eine eigene Entschließung im Sinne des Tarifmerkmals erfordern (vgl. BAG 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 28, 37, zit. nach juris).

    Es liegt weniger ein selbständiges Erarbeiten eines Arbeitsergebnisses unter eigener geistigen Initiative im Sinne des Tarifmerkmals vor, sondern eher eine "selbständig zu treffende Entscheidung" angesichts der vorgefundenen oder von ihm nachgefragten Umstände (vgl. BAG 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 38, zit. nach juris; LAG Hamm 1. August 2001 - 18 Sa 1700/99 - Rn. 91 ff, zit. nach juris; vgl.a. LAG Berlin-Brandenburg 2. Juni 2015 - 19 Sa 2315/14 - zu 2 der Gründe).

  • LAG Hamm, 07.07.2016 - 8 Sa 306/16

    Eingruppierung; kommunaler Vollziehungs- oder Vollstreckungsbeamter; gründliche

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2020 - 19 Sa 1349/19
    Die vom Kläger noch zitierte Entscheidung des LAG Hamm (vom 07.07.2016 - 8 Sa 306/16 -) betreffe einen "Vollziehungsbeamten" im Außendienst, dem das Gericht selbständige Leistungen bei Vollstreckung im Rahmen der Sachpfändung im Haus des Schuldners zuerkannt habe, Arbeitsaufgaben, die der Kläger nicht schulde.
  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 542/93

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters des Kassen- und Mahnwesens bei Stadtwerken

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2020 - 19 Sa 1349/19
    Hier stehen nach der Einschätzung der Kammer Zweckmäßigkeitserwägungen im Vordergrund (vgl. BAG 28. September 1994 - 4 AZR 542/93 - Rn. 52, zit. nach juris).
  • LAG Hamm, 01.08.2001 - 18 Sa 1700/99

    Durchführung aller Sachpfändungsaufträge eines Bezirks durch den sog.

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2020 - 19 Sa 1349/19
    Es liegt weniger ein selbständiges Erarbeiten eines Arbeitsergebnisses unter eigener geistigen Initiative im Sinne des Tarifmerkmals vor, sondern eher eine "selbständig zu treffende Entscheidung" angesichts der vorgefundenen oder von ihm nachgefragten Umstände (vgl. BAG 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 38, zit. nach juris; LAG Hamm 1. August 2001 - 18 Sa 1700/99 - Rn. 91 ff, zit. nach juris; vgl.a. LAG Berlin-Brandenburg 2. Juni 2015 - 19 Sa 2315/14 - zu 2 der Gründe).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 03.03.2021 - 5 Sa 616/18

    Eingruppierung - Vollstreckungsbeamter - selbstständige Leistung

    Diese Ausnahmefälle sind nicht weiter konkretisiert, sondern richten sich nach den Erfahrungen und Kenntnissen der alleinigen Verantwortung des Vollstreckungsbeamten (vgl. auch die ähnlich gelagerten Fälle des LAG Hamm vom 07.07.2016 - 8 Sa 306/16 -, juris sowie LAG Niedersachsen vom 04.11.2019 - 1 Sa 394/19 E -, juris. Mit vorliegendem Fall nicht vergleichbar: LAG Berlin-Brandenburg vom 10.03.2020 - 19 Sa 1349/19 -, die in dem Urteil des LAG Berlin-Brandenburg zur Beurteilung der Eingruppierung maßgeblichen Tätigkeiten des dortigen Klägers sind mit den vom Kläger ausgeübten Tätigkeiten als kommunaler Vollstreckungsbeamter im Außendienst nicht vergleichbar).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.01.2022 - 1 Sa 21/21

    Eingruppierung - Außendienstmitarbeiter im Vollzugsdienst - KFZ-Zulassungsstelle

    Insoweit unterscheidet sich die Tätigkeit des Klägers auch von der Tätigkeit der sonstigen Vollstreckungsbediensteten, die bei der Vollstreckung von Forderungen und der Pfändung von Gegenständen trotz weitreichender Arbeitsanweisungen über einen derartigen Spielraum verfügen können (selbstständige Leistungen bejahend: LAG Hamm 7. Juli 2016 - 8 Sa 306/16 - Rn. 63 ff; LAG Niedersachsen 04.11.2019 - 1 Sa 394/19 - Rn. 26 ff; LAG Hamm 23. September 2020 - 3 Sa 433/20 - Rn. 24; LAG Sachsen-Anhalt 03.03.2021 - 5 Sa 616/18 E - Rn. 43; selbstständige Leistungen verneinend: LAG Berlin-Brandenburg 10.03.2020 - 19 Sa 1349/19 - Rn. 62 ff; zusammenfassend Thombansen, öAT 2021, 227).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2022 - 11 Sa 576/22

    Eingruppierung - öffentlicher Dienst

    Soweit der Beklagte unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des hiesigen Landesarbeitsgerichts (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. März 2020 - 19 Sa 1349/19 - juris) meint, es handele sich lediglich um Zweckmäßigkeitserwägungen, die keine selbständigen Leistungen im Tarifsinn bedeuteten, folgt die Kammer dieser Ansicht nicht.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 11 Sa 576/22

    Eingruppierung - öffentlicher Dienst

    Soweit der Beklagte unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des hiesigen Landesarbeitsgerichts (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. März 2020 - 19 Sa 1349/19 - juris) meint, es handele sich lediglich um Zweckmäßigkeitserwägungen, die keine selbständigen Leistungen im Tarifsinn bedeuteten, folgt die Kammer dieser Ansicht nicht.
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